Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat ein neues, einfaches Finanzierungsmodell für die Verteilung der Bildungskosten zwischen Kanton und Gemeinden vor. Neu beteiligt sich der Kanton an den Aufwendungen der Gemeinden für die von ihnen getragenen Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen mit einem festen Prozentsatz an den Lehrerbesoldungen. Damit wird die ? insbesondere von den Gemeinden gewünschte ? Trennung der Finanzierung
aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden umgesetzt. Der Anteil des Kantons an den Besoldungskosten inkl. Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen soll auf 41 % festgelegt werden. Das bisher geltende Modell der Bildungskostenbalance wird aufgehoben. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Nach heutigem Recht teilen sich der Kanton und die Gemeinden die gesamten Bildungskosten im Verhältnis von 58,5 % zu 41,5 %. Der Kanton leistet seinen Teil, indem er sich entsprechend an den Ausgaben der Gemeinden für die Besoldungen der Lehrpersonen der Kindergärten, der Primar- und der Orientierungsschulen beteiligt. Hintergrund der Anpassung ist die Entwicklung der Bildungskostenbalance. Seit 2004 hat sich eine beträchtliche Veränderung zulasten des Kantons ergeben. Im Durchschnitt der letzten sechs Jahre hat der Kanton jährlich rund 2 Mio. Franken zu viel bezahlt. Um die Bildungskostenbalance zu erreichen, hätte der Anteil des Kantons an den Aufwendungen der Gemeinden für die Lehrerbesoldungen in den Jahren 2004 bis 2009 um durchschnittlich rund 3 Prozentpunkte gesenkt werden müssen.
Wegen der Vorbereitungsarbeiten für das Schulgesetz mit dem neuen Finanzierungsmodell hat der Regierungsrat auf eine frühere Änderung des Besoldungskostenanteils verzichtet. Die Vorlage des Regierungsrates von August 2009, die eine Korrektur des genannten Anteils des Kantons per 1. Januar 2010 vorgesehen hatte, wurde vom Kantonsrat an den Regierungsrat zurückgewiesen.
Das neue Finanzierungsmodell mit einem fixen Kantonsanteil von 41 % an den Besoldungskosten der Lehrkräfte der Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen ist einfacher und transparenter als die bisherige Bildungskostenbalance. Es schafft eine klare Trennung bei der Finanzierung aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden in Bezug auf die obligatorische Schule einerseits sowie die höheren Schulstufen anderseits. Die Gemeinden sind mit der neuen Lösung nicht mehr an den Kostenentwicklungen im Bereich der höheren Berufsbildung, der Fachhochschulen und der Universitäten beteiligt. Insbesondere diese Kosten haben sich seit 2000 massiv erhöht und werden in den nächsten Jahren tendenziell weiter steigen. Ebenso entfällt die Beteiligung der Gemeinden an den weiteren Bildungsaufwendungen des Kantons. Die Gemeinden können von einer klar kalkulierbaren Basis ausgehen. Dies schafft Verlässlichkeit und Sicherheit bei der kommunalen Finanzplanung.
Die neue Regelung führt für die Gemeinden zu jährlichen Mehrkosten von 2,14 Mio. Franken. Für die einzelnen Gemeinden ergeben sich Mehrkosten zwischen rund 4'500 Franken (Guntmadingen) und rund 870'000 Franken (Stadt Schaffhausen). Auf einen rückwirkenden Ausgleich der Bildungskostenbalance wird verzichtet. Würde eine Anpassung gemäss dem bisherigen System erfolgen, hätte dies für die Gemeinden gestützt auf die Zahlen von 2009 Mehrkosten von rund 3,6 Mio. Franken zur Folge gehabt.